175 Jahre
Schweizer Franken
Seit 1850 ist der Schweizer Franken die Währung der Schweiz. Die Grundlage bildet das «Bundesgesetz über das eidgenössische Münzwesen». Zuvor wurde mit kantonalen Münzen bezahlt: mit Gulden, Franken, Batzen, Dublonen und Denar.

Währungsgraben:
Diesem Entscheid gingen lange Diskussionen um das französische Dezimalsystem oder das süddeutsche Guldensystem voraus. Die Ostschweiz und Zürich setzten sich dafür ein, dass der süddeutsche Guldenfuss übernommen würde. Die Romandie, Bern und Basel wollten hingegen das französische Dezimalsystem. Letztere setzten sich durch. Im Nachhinein erwies sich dies als kluger Entschluss.
Denn die Gulden verschwanden bald in der Bedeutungslosigkeit. Sie wurden durch die Mark verdrängt, als mit der deutschen Reichsgründung im Jahr 1871 auch dort die Bestrebungen nach einer neuen einheitlichen Währung ihren
Lauf nahmen.

Die ersten Münzen:
Die ersten Jahrgänge (1850 und 1851) wurden aus Kapazitätsgründen in Paris (Münzzeichen A) und Strassburg (Münzzeichen AB und BB) geprägt. Die 1- und 2-Rappen-Stücke wurden aus Bronze, die 5-, 10- und 20-Rappen-Münzen aus Billon und die 50-Rappen- sowie die 1-, 2- und 5-Franken-Münzen aus 900er Silber hergestellt.
Banknoten:
Zwar regelt das Bundesgesetz über das eidgenössische Münzwesen die Münzen, doch die letztlich private Ausgabe von Banknoten war davon nicht betroffen. Zunächst wurde das Emissionsrecht auf Aktienbanken und Kantonalbanken beschränkt, dann erhielt der Bund das Monopol zugesprochen. Im Jahr 1905 wurde das Nationalbankgesetz verabschiedet und zwei Jahre später öffnete die Schweizerische Nationalbank ihre Schalter. Diese hatte nach ihrer Gründung zu wenig Zeit, um neue Banknoten zu entwerfen und zu drucken. Deshalb bestand die erste Banknotenserie aus Interimsnoten. Diese entsprachen dem Notenbildmuster der früheren Emissionsbanken, jedoch mit einem Überdruck in Form einer roten Rosette mit Schweizer Kreuz. Verfügbar waren die ersten Banknoten als 50er-, 100er-, 500er- und 1000er-Noten. Sie wurden 1925 zurückgerufen und 1945 für ungültig erklärt.
Die Schweizerische Nationalbank besitzt das ausschliessliche Recht, Banknoten in der Schweiz auszugeben. Sie versorgt die Wirtschaft mit Banknoten von hoher Qualität und Sicherheit und bringt im Auftrag des Bundes auch die Münzen in Umlauf.
